- gesundschreiben
- ge|sund|schrei|ben [gə'zʊnt'ʃrai̮bn̩], schrieb gesund, gesundgeschrieben <tr.; hat (ugs.):
jmdm. seine Arbeitsfähigkeit schriftlich bescheinigen:seit Montag ist er wieder gesundgeschrieben.
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ge|sụnd||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉 jmdn. \gesundschreiben (nach einer Krankschreibung) jmds. wiedererlangte Arbeitsfähigkeit schriftlich bestätigen* * *
ge|sụnd|schrei|ben <st. V.; hat (ugs.):jmdm. seine Arbeitsfähigkeit schriftlich bescheinigen.* * *
ge|sụnd|schrei|ben <st. V.; hat (ugs.): jmdm. seine Arbeitsfähigkeit schriftlich bescheinigen: der Arzt wird ihn g.; Nachdem der an den Folgen eines Rippenbruchs laborierende Richards von den Ärzten für den 10. Juni gesundgeschrieben worden war, hatte man für den gleichen Tag auf einen Konzerttermin gehofft (Stuttgarter Zeitung 30. 5. 98, 41).
Universal-Lexikon. 2012.